Das Water of Life Darlehen
"...Ihr Investment!"
Sie möchten in ein ökonomisch-ökologisches und sozial-ethisches Unternehmen investieren, dass gleichzeitig der Gesundheit und dem Schutz unserer wichtigsten Ressource Trinkwasser dient? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen an die Water of Life GmbH:
Innerhalb von 12 Monaten – aktuell im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 – können Sie bis zu max. EUR 50.000,- entweder einmalig oder in kleinen Beträgen / Teilbeträgen investieren:
- EUR 50.000,–
- EUR 40.000,–
- EUR 30.000,–
- EUR 25.000,–
- EUR 20.000,-
- EUR 15.000,-
- EUR 10.000,-
- EUR 5.000,-
Wir können EUR 5.000,– übersteigende Beträge entgegennehmen, wenn Sie auf einem von uns zur Verfügung gestellten Beiblatt schriftlich erklären, dass das Darlehen für Sie angemessen ist:
- höchstens das Doppelte Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens – über zwölf Monate gerechnet investieren, oder dass Sie maximal 10 % Ihres Finanzanlagevermögens investieren.
- Die Erteilung dieser Angaben ist für Sie freiwillig und liegt in Ihrem Interesse!
Die maximale Darlehenshöhe beträgt EUR 50.000 ,-
Für Ihre Investition in unser Unternehmen bieten wir Ihnen eine attraktive Vergütung:
- 7 % Return on Investment pa. – jährliche Verzinsung in Form von:
- 3% Warengutschein für ein Trinkwasser Abonnement – die beste Gelegenheit, täglich Qualitäts-Trinkwasser für Ihre persönliche Gesundheitsvorsorge von Water of Life zu beziehen und zu genießen
- plus 4% direkte Zinszahlung in Form einer jährlichen Überweisung auf Ihr Konto.
- oder 7 % Zinsen pa. – jährliche Zahlung per Überweisung auf Ihr Konto
DARLEHENSKONDITIONEN
Die Laufzeit des Water of Life Darlehens beträgt mindestens 5 Jahre. Nach Ablauf von 5 Jahren können sowohl Sie als auch die Water of Life GmbH das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit kündigen.
Falls Sie Ihr Geld vor Ablauf der 5 Jahre benötigen, räumen wir Ihnen in den ersten 5 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 12 Monaten ein.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt jährlich zum 31. Dezember. Sie bekommen von uns jeweils im Jänner einen Warengutschein für das Trinkwasser Abonnement (unser Qualitäts-Trinkwasser bekommen Sie frei Haus geliefert) in der Höhe der angelaufenen Zinsen, bzw. wird Ihnen, wenn Sie diese Option gewählt haben, der Zinsertrag auf Ihr Konto überwiesen.
Die erste Zinsberechnung erfolgt im Dezember 2021! Sie bekommen im Jänner 2021 den ersten Warengutschein bzw. die erste Überweisung der Zinsen auf Ihr Konto.
Der Warengutschein gilt unbefristet und kann jederzeit bei der Water of Life GmbH engelöst werden: persönlich oder telefonisch in unserem Backoffice oder in unserem eigenen Online Shop.
Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit sind uns sehr wichtig. Wir sind ein Unternehmen, das auf Transparenz großen Wert legt: Wir laden Sie als DarlehensgeberIn jeweils im Frühjahr nach Fertigstellung unseres Jahresabschlusses zur jährlichen Präsentation unserer Bilanzkennzahlen in unsere Zentrale in Seewalchen / Attersee ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung erläutern wir Ihnen die Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres und informieren Sie über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie über laufende & zukünftige Projekte. An diesem Tag haben Sie die Möglichkeit, direkt mit unserem Management in das Gespräch zu kommen und sich persönlich von der Qualität unserer Arbeit sowie unserer Leistungen zu überzeugen.
Darüber hinaus haben wir unseren Informationsverpflichtungen aufgrund des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFinG) gegenüber Anlegern nachzukommen. Sie finden daher in unserer Broschüre „Water of Life – Beteiligungsmodell Emission 2021" Informationen für Anleger gemäß AltFinG. Diese Informationen umfassen die wesentlichen Daten zum Unternehmen und zum Darlehen, einschließlich des aktuellen Jahresabschlusses sowie einen Geschäftsplan. Die Emission 2021/22 ist auf max. 3 Mio. Euro beschränkt.
Bei diesem Darlehen handelt es sich um ein – der Gesetzgeber verpflichtet uns zu dieser Formulierung – „qualifiziert nachrangiges Darlehen“. Ebenso verpflichten uns unsere eigenen Ansprüche und der Gesetzgeber, Sie auf das Risiko eines solchen nachrangigen Darlehens hinzuweisen: Im Detail bedeutet dies, – dass im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger erfolgt bzw. – dass die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen abhängig ist von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmerin. Die Rückzahlung einschließlich Zinsen erfolgt nur aus dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder aus dem frei verfügbaren Vermögen* der Darlehensnehmerin, nach der Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger.
Alle Vergütungen aus diesem Darlehen erfolgen fristgerecht, sofern sie nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Water of Life überfordern würden (z. B. bei gleichzeitiger Kündigung mehrerer großer Darlehen). In diesem Fall erfolgt die Vergütung zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem Water of Life über ausreichende Mittel verfügt.
Darlehensnehmerin ist die Water of Life GmbH, 4982 Kirchdorf am Inn, Ufer 19 Firmenbuchnr.: FN 420 758 m / LG Ried
Alle Details finden Sie im Darlehensvertrag, den Sie telefonisch oder unter www.wateroflife.at/Beteiligungsmodell anfordern können.
* Unter dem frei verfügbaren Jahresüberschuss oder dem frei verfügbaren Vermögen sind zur uneingeschränkten Verfügung stehende Geldmittel zu verstehen, nicht jedoch Vermögen in Form von Immobilien, Warenvorräten, Kundenforderungen und ähnlichem.
Weitere Fragen zum Water of Life Darlehen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 664 444 9337 oder per Mail: office@wateroflife.at